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Damenhallenfußball 2021

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19.10.2021

11. November 2021 ab 17:30 Uhr

Sportcenter Donaucity, 1220 Wien - Arbeiterstrandbadstraße 138

Sportreferent oder robert.balazs@bildung-wien.gv.at

Voraussetzung: 5 Feldspielerinnen und 1 Torfrau

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

  1. Spielberechtigt sind Berufsschülerinnen. Als Nachweis der Spielberechtigung für die jeweilige Berufsschule gilt nur der Schülerausweis mit aufgeklebter KUS-Card 2018/19. Die Spielberechtigung ist vor den Wettspielen von den beiden MannschaftsbetreuerInnen zu kontrollieren. Gastspielerinnen anderer Berufsschulen können eingesetzt werden, wenn eine Spielgemeinschaft angemeldet wird. Spielgemeinschaften können auch noch am Spieltag gebildet werden.
  1. Jede genannte Mannschaft muss von einer LehrerIn oder KUS MitarbeiterIn geführt und betreut werden. Diese sind verpflichtet, die Spiele seiner Mannschaft zu überwachen und die Sportbekleidung beim Zeugwart zu übernehmen und vollständig zu retournieren. Die Dressenausgabe erfolgt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn. Für das Waschen entlehnter Dressen ist ein Betrag von € 15,-- beim Zeugwart zu bezahlen.
  1. Jede im Spiel befindliche Mannschaft besteht aus 5 Feldspielerinnen und einer Torfrau. Insgesamt sind 13 Spielerinnen plus Torfrau zu jedem Spiel zugelassen.
  1. Proteste bezüglich der Spielberechtigung einzelner Spieler oder einer Mannschaft sind vor Spielbeginn den Schiedsrichtern bzw. dem Beauftragten des Schulgemeindereferats schriftlich zu übergeben.
  1. Die Spielzeit wird der Anzahl der Teams und dem Austragungsmodus angepasst.
  1. Sollten bei Gruppenspielen 2 oder mehrere Mannschaften punktegleich sein, so entscheiden folgende Kriterien über das Klassement:
  • In erster Linie die direkten Begegnungen,
  • In zweiter Linie die Gesamttordifferenz
  • Sollten auch diese Bedingungen den Gleichstand bringen, so entscheidet ein Penaltyschießen.

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