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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

mit der Buchung eines Kurses bei dem Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen (in der Folge „KUS“) erklären Sie sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge “AGB“) des KUS einverstanden und werden diese beachten.

Allfällige Geschäftsbedingungen der buchenden Person (in der Folge „KursteilnehmerIn“) werden nicht Vertragsbestandteil, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Der KUS widerspricht hiermit ausdrücklich allfälligen AGBs der KursteilnehmerInnen.

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1. Anmeldung
Die Anmeldung für einen Kurs ist verbindlich und verpflichtet den/die Kursteilnehmer*in zur Teilnahme am Kurs sowie zur Zahlung des gesamten Kursbeitrages. Eine Kursanmeldung kann nur schriftlich und nach Kenntnisnahme der für den jeweiligen Kurs gültigen Datenschutzrichtlinien erfolgen. Der Vertrag gilt erst als abgeschlossen, wenn die Anmeldung vom KUS schriftlich bestätigt wurde. Allein durch eine Interessensmeldung für einen Kursbesuch ist noch kein Vertragsverhältnis mit dem KUS zustande gekommen.

Berechtigt zur Anmeldung sind nur Personen die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Sofern diese noch nicht volljährig sind, ist eine schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter*innen vorzulegen. Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht volljährig sind, bedürfen nicht der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter*innen, wenn die Kursgebühren aus dem durch eigenen Erwerb erzielten Einkommen bestritten werden und keine Gefährdung der eigenen Lebensbedürfnisse vorliegt. Ein entsprechendes Einkommen ist auf Nachfrage nachzuweisen. Im Falle eines Ausbildungsvertrages müssen die gesetzlichen Vertreter*innen jedenfalls zustimmen. Das Recht zum Besuch eines Kurses oder einer Veranstaltung kann nicht ohne Zustimmung des KUS auf Dritte übertragen werden.

2. Abmeldung, Rücktritt
Eine Abmeldung ist bis spätestens sieben Werktage vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Erfolgt die Abmeldung später, werden nachstehende Stornogebühren zur Zahlung fällig:

  • Abmeldung bis sieben Werktage vor Kursbeginn: kostenfrei
  • Abmeldung zwischen zwei und sechs Werktage vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühren
  • Abmeldung ein Werktag vor Kursbeginn oder während der Laufzeit des Kurses: 100 % der Kursgebühren

Davon abweichende Abmelde- und Stornobedingungen sind den jeweils aktuellen Informationsmedien zu entnehmen. Bei Verträgen die im Rahmen des Fernabsatzverkehrs abgeschlossen wurden, steht den Kursteilnehmer*innen ein gesetzliches Rücktrittsrecht iSd § 11 Abs 1 FAGG innerhalb einer Frist von 14 Tagen mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu, wobei ein Absenden der Rücktrittserklärung binnen der Frist ausreicht.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen die Teilnehmer*innen den KUS (Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen, Hütteldorfer Str. 7 – 17, 1150 Wien, E-Mail: office@kusonline.at) mittels eindeutiger schriftlicher Erklärung über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Wenn der Vertrag widerrufen wird, wird der KUS den Teilnehmer*innen alle Zahlungen, die der KUS von diesen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag rückerstatten, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags beim KUS eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, das die Teilnehmer*innen bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben verwendet, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart.

Haben die Kurse bereits begonnen und wünscht der/die Kursteilnehmer*in, dass der KUS noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, hat der/die Kursteilnehmer*in einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom KUS bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.

3. Kursbeiträge
Die Höhe des Kursbeitrages entnehmen Sie dem jeweiligen Kursprogramm bzw. dem jeweiligen Kostenvoranschlag. Festgehalten wird, dass der KUS keine Haftung für die Richtigkeit der darin ausgewiesenen Kursgebühren übernimmt und diese im Einzelfall auch abweichen können. Der Zahlungseingang der Kursbeiträge hat nach verbindlicher und bestätigter Anmeldung binnen 14 Tagen, jedoch jedenfalls vor Kursbeginn, zu erfolgen. Bei Überweisungen gilt das Datum des Einlangens. Der Nachweis über die erfolgte Zahlung des Kursbeitrags ist dem Personal auf Verlangen vorzuweisen.

Bei Kostenübernahmebestätigungen durch einen Fördergeber reduzieren sich die Kursbeiträge um den jeweilig geförderten Betrag. Wird ein Kurs von dem/der Kursteilnehmer*in abgebrochen und der geförderte Betrag daher aliquotiert, kann der KUS auf die Bezahlung des Restbetrages durch den/die Kursteilnehmer*in bestehen. Beachten Sie, dass eine Aliquotierung des Kursbeitrags nur in Ausnahmefällen und über gesonderte schriftliche Vereinbarung möglich ist. Lehrbücher, Skripten und Prüfungsgebühren sind, soweit im Kursprogramm nicht ausdrücklich anders angegeben, nicht im Kursbeitrag inkludiert.

Bei Zahlungsrückständen erfolgt eine zweimalige Mahnung und Aufforderung zur Zahlung der Rückstände durch den KUS. Für die zweite Mahnung werden die Kosten für Mahnspesen in Höhe von EUR 30,00 in Rechnung gestellt. Werden offene Zahlungsrückstände nicht innerhalb der in der zweiten Mahnung festgelegten Frist beglichen, wird die Forderung zur Betreibung durch ein Inkassobüro weitergeleitet. Die damit in Zusammenhang entstehenden Kosten sind zur Gänze von den Teilnehmer*innen zu tragen.

4. Absage bzw. Abbruch von Kursen durch den KUS und Änderungen bzw. Ausfall von Kursstunden
Eine Unterrichtseinheit (in der Folge „UE“) dauert 60 Minuten. Werden zumindest 3 UE hintereinander abgehalten, beinhalten die UE auch Pausen von maximal 10 Minuten pro UE. Abweichend dazu beträgt die Dauer einer UE im Programm „Berufsmatura Wien“ 45 Minuten exklusive Pausen. Aufgrund der divergierenden Anzahl der UE der unterschiedlichen Kurse, entnehmen Sie die konkrete Gesamtanzahl der UE dem jeweiligen Kursprogramm.

Durch Verhinderung der Kursleiter entfallene Unterrichtseinheiten werden nach Möglichkeit nachgeholt. Ist dies nicht möglich oder wird ein Kurs durch den KUS eingestellt, erfolgt eine Aliquotierung und Rückerstattung der Kursbeiträge. Von dieser Regelung ausgenommen sind Kurse, die im Ausmaß von zumindest 90% der vertraglich vereinbarten UE durchgeführt wurden.

Der KUS behält sich ausdrücklich vor, Kurse, bei denen die im Kursprogramm angegebene Mindestanzahl an Kursteilnehmer*innen nicht erreicht wird, abzusagen. Anstelle der Absage des Kurses ist der KUS ebenso berechtigt den Kursteilnehmer*innen einen Ersatzkurs anzubieten. Bei Änderungen des Programms, der Kursleitung oder des Kursorts haben die Kursteilnehmer*innen keinen Rücktrittsanspruch, wenn die Änderung keinen nachteiligen Effekt auf die Qualität und die Ausbildungsziele des jeweiligen Kurses hat und auch sonst für die Kursteilnehmer*innen nicht unzumutbar ist. Bei Absage eines Kurses bzw. wenn dieser bereits ausgebucht ist, wird der Kursbeitrag in voller Höhe vom KUS refundiert.

5. Ausschluss
Bei Verstoß gegen die jeweilig gültigen Kurs- und Hausordnungen, gegen geltende Gesetze sowie bei Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit anderer Personen (insbesondere Kursleiter oder Kursteilnehmer*innen) kann ein/eine Kursteilnehmer*in vom weiteren Kursbesuch vom KUS ausgeschlossen werden. In diesem Fall werden allfällige noch offene Kursbeiträge für den gesamten Kurs sofort fällig gestellt.

6. Haftung
Der KUS hat alle Publikationen und auf Internetseiten bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereit gestellten Informationen übernommen, soweit dem KUS nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann. Der KUS, deren Angestellte, Auftragnehmer*innen oder sonstige Erfüllungsgehilfen übernehmen in Fällen leichter Fahrlässigkeit keine Haftung für Sach- oder Vermögensschäden der Teilnehmer*innen, gleichgültig, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit haben die Geschädigten zu beweisen. Soweit die Haftung des KUS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von deren Angestellten. Der KUS übernimmt darüber hinaus keine Haftung hinsichtlich eines bestimmten persönlichen Lernerfolgs eines/einer Kursteilnehmer*in und kann nicht für einen bestimmten individuellen Erfolg seiner/ihrer Kurse und Veranstaltungen haftbar gemacht werden. Im Übrigen ist jede Haftung des KUS ausgeschlossen, die über die zwingenden Bestimmungen des gesetzlichen Schadenersatzrechts hinausgeht.

7. Schadenersatz
Inventar, Räumlichkeiten, Medien und Geräte welche mit KUS-Kursen in Zusammenhang stehen bzw. im Rahmen dieser für den Unterricht verwendet werden, sind schonend zu verwenden bzw. zu behandeln. Kursteilnehmer*innen sind für Beschädigungen, die sie verursacht haben, zu entsprechendem Ersatz verpflichtet.

8. Urheberrecht
Bei der Anfertigung von Kopien liegt die urheberrechtliche Verantwortung für das Kopieren bei den Benutzer*innen der Kopiergeräte. Die Vervielfältigung ganzer Bücher oder Zeitschriften sowie das Kopieren audiovisueller Medien sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Die Benutzer*innen verpflichten sich, für den Fall urheberrechtlicher Ansprüche gegen den KUS diesen schad- und klaglos zu halten. Der KUS weist darauf hin, dass durch ihn in seinen Räumlichkeiten Ton-, Film- und Fotoaufnahmen gemacht werden können, die zur Veröffentlichung bestimmt sind. Die Kursteilnehmer*innen erklären sich damit einverstanden, dass die von ihnen während oder im Zusammenhang mit dem Besuch eines Kurses bzw. mit der Inanspruchnahme eines anderen Angebotes des KUS gemachten Aufnahmen, entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder zukünftigen technischen Verfahrens für Werbe- und Schulungszwecke verarbeitet und veröffentlicht werden dürfen.

9. Datenschutz
Eine verbindliche Anmeldung ist nur nach Kenntnisnahme der jeweils gültigen Datenschutzerklärung möglich. Mit der Anmeldung bestätigen Sie, diese gelesen und verstanden zu haben.

10. Rechtsform
Der KUS ist ein gemeinnütziger Verein nach österreichischem Recht mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift 1150 Wien, Hütteldorfer Straße 7-17, eingetragen im Vereinsregister Wien unter der ZVR- Zahl 524584890.

11. Gerichtsstand
Diese AGBs unterstehen materiellem österreichischem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesen AGBs ist – soweit nicht § 14 KSchG etwas Abweichendes vorsieht – das für den Wiener Gemeindebezirk Rudolfsheim-Fünfhaus sachlich zuständige Gericht.

12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sich als undurchführbar oder undurchsetzbar erweisen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGBs nicht berührt. Es sollen diesbezüglich im Wege der (auch ergänzenden) Auslegung jene Regelungen gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, undurchführbaren und undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommen. Sofern die Auslegung aus rechtlichen Gründen unzulässig ist, verpflichten sich die Vertragspartner, dementsprechend ergänzende Vereinbarungen zu treffen. Das gilt auch, wenn sich bei der Durchführung oder Auslegung der AGBs eine regelungsbedürftige Lücke ergibt.

13. Sonstiges
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGBs.

Der Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen, 12. Februar 2020



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