Mit 01.01.2019 wurde die Umstellung auf die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung innerhalb der Sozialversicherung vollzogen:
- Bisher beruhte das Beitragssystem auf einer jährlichen versichertenbezogenen Meldung der Beitragsgrundlagen nach Ablauf eines Kalenderjahres (L16) und einer monatlichen aufsummierten Meldung der Beitragsgrundlagen für den Betrieb selbst (Beitragsnachweis)
Die Änderung:
- Dienstgeber*innen haben auf Basis der im Lohnkonto enthaltenen Daten für jede/n einzelne/n Dienstnehmer*in jeden Monat die Meldung der Beitragsgrundlagen sowie der davon zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen, Fondsbeiträge und Beiträge zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge durchzuführen.
Weitere Informationen finden sich im Informationsblatt für Vortragende: Download