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Information

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für unsere Vortragenden zur Abrechnung von Kursen und Trainings.

Mit 01.01.2019 wurde die Umstellung auf die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung innerhalb der Sozialversicherung vollzogen: 

  • Bisher beruhte das Beitragssystem auf einer jährlichen versichertenbezogenen Meldung der Beitragsgrundlagen nach Ablauf eines Kalenderjahres (L16) und einer monatlichen aufsummierten Meldung der Beitragsgrundlagen für den Betrieb selbst (Beitragsnachweis)

Die Änderung:

  • Dienstgeber*innen haben auf Basis der im Lohnkonto enthaltenen Daten für jede/n einzelne/n Dienstnehmer*in jeden Monat die Meldung der Beitragsgrundlagen sowie der davon zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen, Fondsbeiträge und Beiträge zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge durchzuführen.

Weitere Informationen finden sich im Informationsblatt für Vortragende: Download



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