Vereinszweck

laut Statut:

§ 2 Zweck

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der BAO und erstrebt keine Gewinne.
  2. Der Verein dient allen Bestrebungen im Sinne einer Jugendpflege bzw. Jugendfürsorge, des Körpersports, der Schul- und Volksbildung, der Erziehung für Jugendliche, insbesondere der Wiener Berufsschüler/innen während ihrer Lehrausbildungszeit.
  3. Darüber hinaus werden im Sinne einer sozialen Integration auch andere Jugendliche angesprochen, die in Wien dauernd oder vorübergehend leben.
  4. Der Verein enthält sich jeder Parteipolitik und macht keinen Unterschied nach Geschlecht, Religion, Herkunft und sozialer Stellung seiner Mitglieder und der Personen, auf die sich seine Tätigkeit erstreckt.
  5. Darüber hinaus bezweckt der Verein die beauftragte wirtschaftliche und organisatorische Durchführung, Abrechnung und Unterstützung von Veranstaltungen und Aktionen der Abteilung für das Berufsbildende Schulwesen des Stadtschulrates für Wien, insbesonders von schulbezogenen Veranstaltungen im Sinne des Schulunterrichtsgesetzes.

§ 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes

  1. Der Vereinszweck soll durch die in Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.

2. Als ideelle Mittel dienen:

  • Veranstaltung von Kursen und Bildungsmaßnahmen mit fachlichen, allgemeindbildenden und persönlichkeitsbildenden Inhalten;
  • Veranstalten von Kursen und Übungseinheiten zum Kennenlernen und Vertiefen von Sportarten;
  • Bildung und Führung von Einrichtungen, Clubs, Sektionen und Gruppen zur Pflege und Förderung von sozialen, kulturellen und sportlichen Aktivitäten;
  • Organisation und Durchführung von Berufsschulmeisterschaften;
  • Organisation von gemeinsamen Besuchen sportlicher und kultureller Veranstaltungen;
  • Vertrieb von Abonnements und Einzelkarten für kulturelle und sportliche Veranstaltungen;
  • Veranstaltung von Exkursionen, Reisen und Sommerveranstaltungen für Berufsschüler/innen und Jugendliche im Berufsschulalter;
  • Herausgabe eines Jahresprogramms, von Vereinsmitteilungen, Publikationen und Zeitungen;
  • Unterstützung bedürftiger Jugendlicher;
  • Allgemeine Betreuung und Information junger Menschen in allen Bereichen und Problemstellungen. 

3. Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:

  • Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
  • Eigenleistungen von Teilnehmer/innen an den unter §3(2) genannten Aktivitäten;
  • Spenden, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen (Sponsoreinnahmen);
  • Beiträge von juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechtes;
  • Aufnahme von Krediten;
  • unentgeltliche Zuwendungen von materiellen und imateriellen Werten, insbesondere Geld oder Geldeswert, Gütern, Dienstleistungen, Rechten usw.;
  • Erträge aus Freizeit-, Kultur-, Sport-, und Bildungsveranstaltungen;
  • Vermietung von Räumlichkeiten an Dritte;
  • Veräußerung von Anlagegütern;
  • Einnahmen aus Reklame, Werbung, Inseraten und Druckkostenbeiträgen;
  • Erträgnisse aus der organisatorischen Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen für die Abteilung für das Berfufsbildende Schulwesen des Stadtschulrates für Wien;
  • Einnahmen aus Vermögensverwaltung und Hilfsbetrieben.