Aushangpflichtige Gesetze

Der Unternehmer ist grundsätzlich verpflichtet eine Reihe von arbeitnehmerschutzrechtlichen Vorschriften im Betrieb auszuhängen.

Auch ist es laut Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz möglich, die aushangpflichtigen Rechtsvorschriften mittels EDV zu veröffentlichen (z.B. im Internet). Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin Zugang zu einem PC sowie ausreichende Kenntnisse zur Benutzung hat.

Hier der Link zu den aushangpflichtigen Gesetzen:

Aushangpflichtige Gesetze